Hoflieferant

Bayerisches Hoflieferantenschild am Stammhaus Dallmayr in München
Pfefferkuchendose eines Hoflieferanten aus Pulsnitz
Werbeanzeige eines Kammerlieferanten von 1911
Hotel-Werbeanzeige eines Hoflieferanten von 1912
Werbeanzeige aus Leipzig von 1913
Ein Hoflieferant des Kaisers und Königs von Preußen
Werbeanzeige des Hoflieferanten Joh. Heinrich Hantzsch aus Dresden von 1910
Werbeanzeige eines Hoflieferanten aus Dresden
Hoflieferantendiplom an den Schuhmachermeister Eduard Meier vom 7. März 1895

Ein Hoflieferant ist ein Unternehmen, das besondere Privilegien für Lieferungen von Waren und das Anbieten von Diensten an einen/-m Hof genießt. In Monarchien existiert dieses System bis heute, wie in Großbritannien, Thailand, Belgien, Schweden und Dänemark. In einzelnen Ländern, wie z. B. in den Niederlanden, handelt es sich beim Titel „Hoflieferant“ um eine Auszeichnung, die unabhängig von der Belieferung des Hofes an alteingesessene Unternehmen im ganzen Land vergeben werden kann, welche bestimmte andere Voraussetzungen erfüllen, wie ein traditionsreiches Alter, Unbescholtenheit oder Vorschlag des örtlichen Bürgermeisters.[1]

Die Verleihung der Auszeichnung Hoflieferant hatte nicht nur für den Lieferanten Vorteile. Die Monarchie sicherte (bzw. sichert) sich im Gegenzug durch dieses Auszeichnungssystem die Unterstützung der führenden bürgerlichen Handels- und Industriebetriebe.

In der deutschen Geschichte gingen der Ehrung Hoflieferant durchaus unterschiedliche Bedingungen voraus. Sie konnten daher von Staat zu Staat unterschiedlich sein. Innerhalb der einzelnen deutschen Staaten und später im Deutschen Kaiserreich, war der Titel Hoflieferant immer an verschiedene Voraussetzungen geknüpft, welche durch die jeweiligen Königreiche, Großherzogtümer, Herzogtümer und Fürstentümer einzeln geregelt waren. Im folgenden Abschnitt, werden zum Beispiel für das ehemalige Königreich Sachsen nähere spezifische Informationen gegeben (siehe Liste sächsischer Hoflieferanten).

Meist wurden nur physische Personen mit dem Titel Hoflieferant beehrt. Der Titel galt in diesem Falle also nur der Person und nicht unbedingt zeitgleich einer Firma. Es gab aber auch hier Ausnahmen, die im überreichten Diplom genauer bezeichnet waren. Weiterhin gab es auch Titel, welche nur ein Produkt benannten und keinesfalls die herstellende Firma betrafen. Ein besonderer Fall war immer die Geschäftsaufgabe oder gar der Tod eines Hoflieferanten. Wurde das Geschäft oder die Produktion durch einen Nachfolger weitergeführt, ging der Titel nicht automatisch auf den Nachfolger über, sondern es musste neu entschieden werden. Betraf der Titel aber nur ein Produkt der Firma, war die Weiterführung des Titels auf Antrag möglich. Die Hoflieferanten wurden meist nach ihrer Diplomierung geordnet. Die Diplome lauteten auf den Titel „Hoflieferant“, sofern bei den Namen kein anderer Titel (z. B. Hofgoldschmied, Hofmundbäcker, Hoforgelbauer etc.) vermerkt wurde. Nicht nur der Landesfürst konnte den Titel verleihen, sondern auch einige Mitglieder der „Königlichen Familie“ selbst. Weniger bekannt ist, dass der Titel eines Hoflieferanten auch käuflich war.[2] Es gibt daher viele große Unterschiede, die man immer einzeln betrachten muss.

  1. Bedingungen zur Erlangung des Titels „Hovleverancier“ in den Niederlanden
  2. Österreichische Photographen-Zeitung, Heft 6, 1908, S. 92 (Hofphotographentitel gefällig).

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